Internationale Steuerberatung

  • Beratung zu Outbound-Vorhaben: z.B. Handlungsalternative Betriebsstätte vs. Tochtergesellschaft; Rechtsformwahl; Funktionsverlagerungen

  • Ausgeprägtes Netzwerk in Osteuropa zu Themen des internationalen Steuerrechts

  • Beratung zu Inbound-Vorhaben

  • Verrechnungspreisgestaltung

  • Vermeidung von Doppelbesteuerungen (unilateral und bilateral)

  • Steuerdeklaration beschränkt Steuerpflichtiger im Inland

  • Erfüllung von Deklarationspflichten (z.B. Meldepflicht nach § 138d AO zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen)

  • Umsatzsteuerliche Beratung im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr

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