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Neuigkeiten Steuern
Trotz Corona-Zutrittsverbots: Gemeinde durfte ganzjährig Zeitwohnungssteuer berechnen
In der ersten großen Welle der Corona-Pandemie war die Nordseeinsel Sylt in der Zeit vom 03.04. bis 03.05.2020 vorübergehend abgeriegelt. Aufgrund der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung der schleswig-holsteinischen Landesregierung durften in dieser Zeit nur Sylter mit erstem Wohnsitz die Insel betreten. Alle anderen mussten auf dem Festland bleiben - dies galt auch für Personen, die zwar ein Haus oder eine Wohnung auf der Nordseeinsel hatten, dort aber nur mit zweitem Wohnsitz gemeldet waren. Die Regelung galt in Schleswig-Holstein für alle Inseln und Halligen an Nord- und Ostsee.
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Neuigkeiten Recht
200 EUR statt 320 EUR: Bußgeldreduzierung wegen beengter Wirtschaftsverhältnisse und gestiegener Energiekosten
Der folgende Fall, den das Amtsgericht Dortmund (AG) zu behandeln hatte, zeigt, dass Gerichte bei ihrer Urteilsfindung einen gewissen Spielraum haben. Strafe muss zwar schmerzen - sonst wäre sie ja keine -, sie sollte aber keine unverhältnismäßigen Konsequenzen nach sich ziehen. Um das Fahrverbot kam die betagte Verkehrssünderin dennoch nicht herum, doch lesen Sie selbst.
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